Nachteilsausgleich
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Unter Nachteilsausgleich versteht man die Hilfe und Unterstützung, die Ihr Kind bekommen kann, damit es in der Schule keinen Nachteil wegen seiner Behinderung hat. Ein Nachteilsausgleich kann zum Beispiel bei einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) oder einer Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) gewährt werden.Beispiele für Nachteilsausgleiche sind:
- mehr Zeit zum Bearbeiten von Aufgaben oder Klassenarbeiten,
- mehr Pausen,
- Verwendung von anderen Arbeitsmitteln, zum Beispiel anderen Arbeitsheften,
- technische Hilfsmittel, zum Beispiel ein Taschenrechner oder ein Talker,
- Unterstützung durch Personen, zum Beispiel eine Schulassistenz,
- andere Arten zum Vorstellen von Aufgaben und Ergebnissen,
- andere Leistungsnachweise, mündlicher statt schriftlicher Leistungsnachweis,
- Veränderung in der Schule, wie der Bau einer Rampe.
Wer genehmigt den Nachteilsausgleich?
Nachteilsausgleiche werden in der Schule durch einen Beschluss in einer Klassenkonferenz genehmigt. Die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich wird immer im Einzelfall von den beteiligten Lehrerinnen und Lehrern getroffen.Bei allen Entscheidungen über Nachteilsausgleiche ist eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Kind anzustreben.
Wenn bereits ein ärztliches oder psychologisches Gutachten für das Kind vorliegt, muss dieses von der Schule berücksichtigt werden.
Mehr Informationen zum Thema Nachteilsausgleiche finden Sie hier:
www.legasthenie-kreisverband-hannover.de
Wenn bereits ein ärztliches oder psychologisches Gutachten für das Kind vorliegt, muss dieses von der Schule berücksichtigt werden.
Mehr Informationen zum Thema Nachteilsausgleiche finden Sie hier:
www.legasthenie-kreisverband-hannover.de

