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Mein Kind mit Behinderung kommt zur Schule – Angebote für Eltern in der Stadt und Region Hannover
Bild zum Thema Nachteilsausgleich
© istock.com/Milan_Jovic

Nachteilsausgleich

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Unter Nachteilsausgleich versteht man die Hilfe und Unterstützung, die Ihr Kind bekommen kann, damit es in der Schule keinen Nachteil wegen seiner Behinde­rung hat. Ein Nachteilsausgleich kann zum Beispiel bei einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) oder einer Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) gewährt werden. 

Beispiele für Nachteilsausgleiche sind: 

Wer genehmigt den Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleiche werden in der Schule durch einen Beschluss in einer Klassenkonferenz genehmigt. Die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich wird immer im Einzelfall von den beteiligten Lehrerinnen und Lehrern getroffen.
Bei allen Entscheidungen über Nachteilsausgleiche ist eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Kind anzustreben. 
Wenn bereits ein ärztliches oder psychologisches Gutachten für das Kind vorliegt, muss dieses von der Schule berücksichtigt werden. 

Mehr Informationen zum Thema Nachteilsausgleiche finden Sie hier: 
www.legasthenie-kreisverband-hannover.de