LRS- und Dyskalkulietherapie
Wer hilft bei Mathe- oder Rechtschreibschwäche?
Legasthenie, Dyskalkulie (Matheschwäche) sowie eine Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) werden als eine Teilleistungsschwäche im Sozialrecht gesehen, nicht als seelische Behinderung im rechtlichen Sinne.Unter bestimmten Bedingungen ist eine Finanzierung der Therapie durch die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII möglich, wenn neben einer festgestellten Teilleistungsstörung eine seelische Störung vorliegen sollte bzw. daraus resultiert.
In der Region Hannover ist der Fachbereich Teilhabe zuständig.
Sie erhalten dort die zur Antragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen und Vordrucke sowie weitere Informationen. Gerne bietet das Team Eingliederungshilfe der Region Hannover eine telefonische Erstberatung an.
Region Hannover
Fachbereich Teilhabe
Team Eingliederungshilfe Junge Menschen
Gradestraße 20
30163 Hannover
Ob Kinder einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, muss durch eine fachärztliche Diagnose belegt werden.
Zum Beispiel von einer Ärztin oder einem Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, einem/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/-in oder eines/einer Arztes/Ärztin oder einem/einer psychologischen Psychotherapeuten/-in, der/die über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt.
Die Entscheidung und Gewährung der Hilfe nach § 35 a SGB VIII liegen bei dem örtlichen Jugendamt. Die zuständigen Adressen finden Sie im Kapitel Schulassistenz. Wird Ihr Antrag genehmigt, übernimmt der Jugendhilfeträger die Kosten einer außerschulischen Therapie.
Zum Beispiel von einer Ärztin oder einem Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, einem/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/-in oder eines/einer Arztes/Ärztin oder einem/einer psychologischen Psychotherapeuten/-in, der/die über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt.
Die Entscheidung und Gewährung der Hilfe nach § 35 a SGB VIII liegen bei dem örtlichen Jugendamt. Die zuständigen Adressen finden Sie im Kapitel Schulassistenz. Wird Ihr Antrag genehmigt, übernimmt der Jugendhilfeträger die Kosten einer außerschulischen Therapie.

