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Mein Kind mit Behinderung kommt zur Schule – Angebote für Eltern in der Stadt und Region Hannover
Hilfe für Eltern von Schulkindern mit Behinderungen in Hannover
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Willkommen beim Inklusionskompass

Wir haben Informationen für Eltern zusammengestellt, die ein Schulkind mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung haben. Jedes Kind soll in der Schule gut lernen können. Die öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind inklusiv. Das bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zur Schule. 

Auf dieser Internetseite finden Sie wichtige Informationen und Adressen. Wir haben auch eine Broschüre gemacht. 

Wir verwenden eine einfache Sprache. So können uns viele Eltern verstehen.

Klicken Sie auf ein Thema. Dann erfahren Sie mehr.


Anmeldung in der Grundschule
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Inklusionskompass Hannover: Anmeldung in der Grundschule
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Anmeldung in der Grundschule

Ihr Kind mit einer Behinderung kommt zur Schule

Was passiert? Meldet sich die Schule bei mir? Welche Schule ist die richtige für mein Kind? Für viele Eltern ist die Situation neu. 

Bereits ein Jahr vor der Einschulung bekommen Sie von der zuständigen Grundschule im Frühling einen Brief zur Schulanmeldung. Im Brief steht:
  • das Anmeldedatum,
  • der Name der zuständigen Grundschule,
  • die Anschrift,
  • die Telefonnummer.
Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung gehen. Die Schulanmeldung muss immer an der zuständigen Grundschule stattfinden, auch wenn Sie sich für den Schulbesuch an einer anderen Grundschule interessieren.

Informationen zur Einschulung gibt es unter

Hannover.de sowie in der Broschüre „Tschüss Kita, ich gehe jetzt zur Schule“. Die Broschüren finden Sie online und in den Schulen oder Beratungsstellen.
Die Schuleingangsuntersuchung
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Inklusionskompass Hannover: Die Schuleingangsuntersuchung
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Die Schuleingangsuntersuchung

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Alle Kinder werden im Jahr vor der Einschulung untersucht.
Wenn Ihr Kind einen heilpädagogischen oder integrativen Kindergarten besucht oder heilpädagogische Frühförderung erhält, haben Sie die Wahl- Möglichkeiten:
  1. Die Schuluntersuchung wird von einer Schulärztin oder einem Schularzt aus dem zugeteilten Schulbezirk des Teams Jugendmedizin durchgeführt oder 
  2. die Untersuchung kann von einer Ärztin oder einem Arzt des für Ihren Wohnort zuständigen Teams Teilhabeplanung Junge Menschen durchgeführt werden.
Bei der Schuluntersuchung kann die Ärztin oder der Arzt empfehlen, dass die für Ihren Wohnort zuständige Schule ein „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs“ einleiten sollte. Besprechen Sie mit Ärztin oder Arzt, welche Förderung Ihr Kind bekommen kann.
o   Die Schulärztin kann die Erstellung eines Fördergutachtens empfehlen.
o   Die Schulleitung trifft die Entscheidung, ob ein Verfahren eingeleitet wird.
o  Die Aussage der Schulärztin reicht nicht aus. Hinzugezogen werden bei der Entscheidungsfindung Berichte von Kindergarten, ggfs. Kinderarzt/Kinderärztin, Elterngespräch, Therapeuten, SPZ etc.)
Fördergutachten
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Inklusionskompass Hannover: Fördergutachten
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Fördergutachten

Was ist ein Fördergutachten?

Für ein Kind mit einer Behinderung wird ein Fördergutachten erstellt. Das wird von der Grundschule in Auftrag gegeben. Ein Fördergutachten wird von einer Sonderpädagogin oder einem Sonderpädagogen von einer Förderschule erstellt. Es dient dazu, die richtige Unterstützung für Ihr Kind in der Schule herauszufinden.

Wenn das Gutachten erstellt ist, kann die Schule zu einem Treffen einladen. Das Treffen findet nicht automatisch statt.
Das Treffen heißt Förderkommission.

Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (BasU)

Hat ein Kind eine Behinderung oder eine Beeinträchtigung, kann ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt werden. Voraussetzung dafür ist die Erwartung, dass das Kind die Bildungsziele der Schulform nicht erreicht oder nur erreicht, wenn es Unterstützung bekommt.

Bei der Schuluntersuchung wird festgestellt, welche individuellen Hilfen Ihr Kind in der Schule braucht.

Förderschwerpunkte

  • Sehen (SE)
    Beeinträchtigung des Sehens
  • Hören (H) 
    Beeinträchtigung des Hörens 
  • Lernen (L)
    Beeinträchtigung des Lernens 
  • Sprache (S)
    Beeinträchtigung in der Sprach-Entwicklung  
  • Emotional-soziale Entwicklung (ES) 
    Beeinträchtigung der emotional-sozialen Entwicklung  
  • Geistige Entwicklung (GE) 
    Beeinträchtigung in der geistigen Entwicklung 
  • Körperliche & motorische Entwicklung (KM) 
    Beeinträchtigung bei der körperlichen & motorischen Entwicklung 
Förderkommission
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Inklusionskompass Hannover: Förderkommission
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Förderkommission

Was ist eine Förderkommission?

Die Förderkommission besteht aus:
  • der Schulleiterin/dem Schulleiter oder einer von der Schulleitung beauftragten Lehrerin oder einem Lehrer als vorsitzendes Mitglied,
  • den beiden Lehrkräften, die das Gutachten erstellt haben,
  • den Eltern.
Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen oder eine Person Ihres Vertrauens mitzubringen.

In der Förderkommission werden zum Beispiel diese Fragen beantwortet:
  • Liegt ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vor?
  • In welchem Förderschwerpunkt liegt ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vor?
  • Welche sonderpädagogischen Unterstützungsmaßnahmen werden empfohlen?

In der Förderkommission können Sie Fragen stellen!

Die Förderkommission stimmt am Ende ab, ob alle Beteiligten mit den Empfehlungen einverstanden sind. Sie haben ein Stimmrecht. In einem Protokoll werden die Empfehlungen und das Ergebnis aufgeschrieben.

Was passiert dann?

Die Grundschulen bieten einen Elterninformationsabend zur Einschulung an. Sie bekommen von der Grundschule eine Einladung. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Informationen zu bekommen und Fragen zu stellen. Dort lernen Sie auch Lehrerinnen und Lehrer und andere Eltern kennen.

Die meisten Grundschulen bieten einen Schnuppertag für Erstklässlerinnen und Erstklässler an. Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind die Schule an.

Die Einschulung erfolgt dann – meist mit einer Feier – am ersten Samstag nach den Sommerferien.
Allgemeine Schulen
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Inklusionskompass Hannover: Allgemeine Schulen
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Allgemeine Schulen

Welche Schule kann Ihr Kind besuchen? 

Sie haben die Wahl zwischen dem Besuch an:
  • einer Regelschule, 
  • einer Förderschule in dem Förderschwerpunkt, der dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung entspricht,
  • Schulen mit besonderen pädagogischen Angeboten (zum Beispiel: Waldorfschule, Montessori etc.).
Informationen zu Ihrer Schule bekommen Sie bei: 
  • der zuständigen Grundschule oder Schule Ihrer Wahl,
  • Ihren Schulträgern in den jeweiligen Kommunen, 
  • dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB)
    Regionalabteilung Hannover
    Mailänder Straße 2
    30539 Hannover
    0511 106-6000
    0511 106-6001

Mobile Dienste

Für die Schwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung können Schulen und Lehrkräfte bei Bedarf zusätzliche Beratung durch Mobile (sonderpädagogische) Dienste erhalten.
Inklusiver Unterricht
Inklusiver Unterricht
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Inklusiver Unterricht

Was ist inklusiver Unterricht?

Der inklusive Unterricht an Regelschulen findet mit gleichen oder mit unterschiedlichen Anforderung statt. 
Dazu sagt man: „zielgleich“ oder „zieldifferent“. 

Zielgleicher Unterricht

„Zielgleicher Unterricht“ meint, dass Ihr Kind die Anforderungen der Schule, die es besucht, erfüllen soll. Zielgleich werden Kinder immer dann unterrichtet, wenn keine Lernschwierigkeiten vorliegen. Zielgleich werden Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den folgenden Schwerpunkten unterrichtet: emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören. 

Zieldifferenter Unterricht

„Zieldifferenter Unterricht“ meint, dass die Anforderungen an Ihr Kind von denen der besuchten Schule abweichen können. Das ist wichtig, wenn Schülerinnen und Schüler in mehreren Entwicklungsbereichen Lernschwierigkeiten oder Entwicklungsverzögerungen haben. Zieldifferenter Unterricht findet in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung statt.

Grundsätzlich gilt, dass Ihr Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch spezielle Fördermaßnahmen unterstützt wird. Die Schulen erhalten für die Umsetzung der Inklusion zusätzliche Stunden von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie teilweise auch zusätzliche pädagogische Fachkräfte.

Weitere Informationen zur Inklusiven Schule gibt es unter: 
www.mk.niedersachsen.de/startseite > Schule > inklusive_schule

Förderschwerpunkte

Für die verschiedenen Förderschwerpunkte gibt es Schulstunden in einer Woche, die von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen oder der zuständigen Grundschullehrkraft unterstützt werden. Hier gibt es unterschiede zwischen der Grundschule und der Weiterführenden Schule. Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen und Sprache werde in der Grundschule mit 2 Stunden pro Klasse pro Woche abgedeckt. 

Zusätzliche Förderschullehrerstunden gibt es in der Grundschule nur im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (5 Stunden pro Woche pro Kind). Für die Förderschwerpunkte KM, SE und HÖ gibt es je 3 Stunden pro Kind pro Woche. 

Für die Weiterführenden Schulen gilt:
  • Sprache (S): 3 Stunden
  • Hören (H): 3,5 Stunden
  • Sehen (SE): 3,5 Stunden
  • Körperlich-motorische Entwicklung (KM): 4 Stunden 
  • Emotional-soziale Entwicklung (ES): 3,5 Stunden 
  • Geistige Entwicklung (GE): 5 Stunden
  • Lernen (L): 3 Stunden
Schulassistenz
Schulassistenz
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Inklusionskompass Hannover: Schulassistenz
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Schulassistenz

Was ist Schulassistenz?

Eine Schulbegleitung/Schulassistenz begleitet Ihr Kind in der inklusiven Schule oder der Förderschule. Die Aufgaben einer Schulassistenz können sein:
  • Unterstützung bei lebenspraktischen Anforderungen,
    unterstützende individuelle Hilfen, 
    um die schulischen Kernkompetenzen zu erreichen sowie 
  • indirekte Leistungen, zum Beispiel Teilnahme an Teambesprechungen oder Förderplangesprächen,
  • pflegerische Unterstützung.

Bei Schulassistenz wird unterschieden zwischen:

  • Kindern mit einer seelischen Behinderung oder Kindern, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel: Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung, Kinder mit einer ADHS-Symptomatik oder Kinder mit einer psychischen Erkrankung) Leistungen nach § 35 a SGB VIII.
    Download Antrag auf Schulassistenz nach § 35a (Pdf)
  • Kindern mit einer körperlichen oder einer geistigen Behinderung oder solchen Kindern, die davon bedroht sind: Leistungen nach §112 Kapitel 5 SGB IX.
    Download Antrag auf Schulassistenz nach § 112 (Pdf)
  • Kindern mit einer ausschließlich pflegerischen Unterstützung von körperlichen Behinderung oder solchen Kindern, die davon bedroht sind: Leistungen nach SGB V.

Wer bietet Schulassistenz an?

Ein Liste mit Anbietern für Schulassistenz und Schulwegbegleitung finden Sie unter Adressen.
Antrag auf Schulassistenz
Antrag auf Schulassistenz
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Inklusionskompass Hannover: Antrag auf Schulassistenz
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Antrag auf Schulassistenz

Antrag stellen

1. Für Kinder mit einer körperlichen oder einer geistigen Behinderung oder solche Kinder, die davon bedroht sind: 

Wo stelle ich den Antrag?

Wenn Sie im Stadtgebiet wohnen:

Bei der Stadt Hannover 
Fachbereich Soziales 
Eingliederungshilfen
Hamburger Allee 25
30161 Hannover
0511 168-42472

Wenn Sie in der Region Hannover wohnen:

Region Hannover 
Fachbereich Teilhabe 
Team Eingliederungshilfe Junge Menschen 
Gradestraße 20
30163 Hannover

2. Für Kinder mit einer seelischen Behinderung oder Kinder, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind:

Das Team der Eingliederungshilfe Junge Menschen ist auch für Anträge für Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung zuständig, wenn an ihrem Wohnort kein eigenständiges Jugendamt besteht. 

Region Hannover 
Fachbereich Teilhabe 
Team Eingliederungshilfe Junge Menschen 
Gradestraße 20
30163 Hannover
0511 616-0

Kinder mit einem ausschließlich pflegerischen Bedarf stellen ihren Antrag bei ihrer zuständigen Krankenkasse.

Wenn Sie an einem der folgenden Ort wohnen, müssen Sie sich an das jeweilige Jugendamt wenden:
Stadt Burgdorf
Jugendamt 
Rolandstraße 13
31303 Burgdorf
05136 898-0

Stadt Laatzen
Jugendamt 
Marktplatz 13
30880 Laatzen
0511 8205-5000

Stadt Langenhagen
Jugendamt
Schützenstraße 2
30853 Langenhagen
0511 7307-0
Stadt Lehrte
Jugendamt 
Gartenstraße 5
31275 Lehrte
05132 505-102

Landeshauptstadt Hannover Kommunaler Sozialdienst
Jugendamt
Stöckener Straße 85 
30419 Hannover
0511 168-49340

Wo bekomme ich den Antrag auf Schulassistenz?

Es muss ein formloser Antrag an die für Ihren Wohnort zuständige Stelle geschickt werden. 
Eine Vorlage für einen formlosen Antrag auf Schulbegleitung/Schulassistenz können Sie sich hier runterladen:

Antrag auf Schulassistenz nach § 35a (Pdf)
Antrag auf Schulassistenz nach § 112 (Pdf)

Wer bietet Schulassistenz an?

Ein Liste mit Anbietern für Schulassistenz und Schulwegbegleitung finden Sie unter Adressen.
Schülerbeförderung
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Schülerbeförderung

Wie kommt mein Kind zur Schule?

Für Kinder mit Behinderungen gibt es die Möglichkeit, mit einem Fahrdienst zur Schule gebracht zu werden. Die Eltern müssen die Beförderung Ihres Kindes bei der Region Hannover, Team Schülerbeförderung, beantragen. 

Schülerbeförderung beantragen Sie bei der Region Hannover:

Team Schülerbeförderung 
Fachbereich Schulen Region Hannover 
Hildesheimer Straße 18 
30169 Hannover 
0511 616-22258

Wenn Sie Ihr Kind selbstständig zur Schule bringen, können Sie eine Fahrtkostenerstattung beantragen. 

Stellen Sie den Antrag, sobald Sie wissen, welche Schule Ihr Kind besucht.
Schulwegbegleitung
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Schulwegbegleitung

Wenn Ihr Kind Bus und Bahn für den Schulweg nutzen muss, zu Fuß geht oder mit dem Rollstuhl fährt, können Sie eine Schulwegbegleitung beantragen. Die Schulwegbegleitung begleitet Ihr Kind auf dem Schulweg, wenn dieses den Weg nicht alleine bewältigen kann.

In begründetem Einzelfall kann Ihr Kind auch selbst dann begleitet werden, wenn es von einem Anbieter der Schülerbeförderung zur Schule gebracht wird. 

Den Antrag für die Schulwegbegleitung stellen Sie bei Ihrem jeweiligen Jugendamt oder Träger der Eingliederungshilfe.
Die Zuständigkeiten finden Sie im Kapitel Antrag auf Schulassistenz.
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich
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Nachteilsausgleich

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Unter Nachteilsausgleich versteht man die Hilfe und Unterstützung, die Ihr Kind bekommen kann, damit es in der Schule keinen Nachteil wegen seiner Behinde­rung hat. Ein Nachteilsausgleich kann zum Beispiel bei einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) oder einer Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) gewährt werden. 

Beispiele für Nachteilsausgleiche sind: 
  • mehr Zeit zum Bearbeiten von Aufgaben oder Klassenarbeiten,
  • mehr Pausen,
  • Verwendung von anderen Arbeitsmitteln, zum Beispiel anderen Arbeitsheften,
  • technische Hilfsmittel, zum Beispiel ein Taschenrechner oder ein Talker,
  • Unterstützung durch Personen, zum Beispiel eine Schulassistenz,
  • andere Arten zum Vorstellen von Aufgaben und Ergebnissen,
  • andere Leistungsnachweise, mündlicher statt schriftlicher Leistungsnachweis,
  • Veränderung in der Schule, wie der Bau einer Rampe.

Wer genehmigt den Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleiche werden in der Schule durch einen Beschluss in einer Klassenkonferenz genehmigt. Die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich wird immer im Einzelfall von den beteiligten Lehrerinnen und Lehrern getroffen.
Bei allen Entscheidungen über Nachteilsausgleiche ist eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Kind anzustreben. 
Wenn bereits ein ärztliches oder psychologisches Gutachten für das Kind vorliegt, muss dieses von der Schule berücksichtigt werden. 

Mehr Informationen zum Thema Nachteilsausgleiche finden Sie hier: 
www.legasthenie-kreisverband-hannover.de
LRS- und Dyskalkulietherapie
LRS- und Dyskalkulietherapie
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LRS- und Dyskalkulietherapie

Wer hilft bei Mathe- oder Rechtschreibschwäche?

Legasthenie, Dyskalkulie (Matheschwäche) sowie eine Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) werden als eine Teilleistungsschwäche im Sozialrecht gesehen, nicht als seelische Behinderung im rechtlichen Sinne.

Unter bestimmten Bedingungen ist eine Finanzierung der Therapie durch die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII möglich, wenn neben einer festgestellten Teilleistungsstörung eine seelische Störung vorliegen sollte bzw. daraus resultiert.

In der Region Hannover ist der Fachbereich Teilhabe zuständig. 
Sie erhalten dort die zur Antragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen und Vordrucke sowie weitere Informationen. Gerne bietet das Team Eingliederungshilfe der Region Hannover eine telefonische Erstberatung an.

Region Hannover 
Fachbereich Teilhabe 
Team Eingliederungshilfe Junge Menschen 
Gradestraße 20
30163 Hannover
Ob Kinder einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, muss durch eine fachärztliche Diagnose belegt werden.
Zum Beispiel von einer Ärztin oder einem Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, einem/einer Kinder- und Jugendpsychothera­peuten/-in oder eines/einer Arztes/Ärztin oder einem/einer psychologischen Psychotherapeuten/-in, der/die über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt.

Die Entscheidung und Gewährung der Hilfe nach § 35 a SGB VIII liegen bei dem örtlichen Jugendamt. Die zuständigen Adressen finden Sie im Kapitel Schulassistenz. Wird Ihr Antrag genehmigt, übernimmt der Jugendhilfeträger die Kosten einer außerschulischen Therapie.
Autismusspezifische Förderung
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Autismusspezifische Förderung

Was ist Autismusspezifische Förderung? 

Ausgehend von einer gründlichen Diagnostik zu individuellem Entwicklungsstand und Unterstützungsbedarf erfolgt die autismusspezifische Therapie nach dem Bedarf des Kindes, z.B. bei der Kommunikation, der sozialen Kompetenz, bei alltagspraktischen Fertigkeiten oder beim Freizeitverhalten.

Kinder mit Autismus können Anspruch auf die Kostenübernahme für autismusspezifische Therapien durch die Eingliederungshilfe haben. 

Ob die Kosten vom Träger der Eingliederungshilfe (bestehende oder drohende geistige Behinderung) oder vom Träger der Jugendhilfe (bestehende oder drohende seelische Behinderung) übernommen werden, hängt von dem Ergebnis der Diagnose eines Kinder- und Jugendpsychiaters ab.

In beiden Fällen stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Träger. Wenn die Eingliederungshilfe bewilligt wurde, bekommen Sie einen Bescheid.

Wer bietet Autismusspezifische Förderung an?

Ein Liste mit Anbietern für Autismusspezifische Förderung finden Sie unter Adressen.
Ganztagsschule
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Inklusionskompass Hannover: Ganztagsschule
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Ganztagsschule

Wird mein Kind nachmittags betreut?

Sollte die zuständige Grundschule keine Ganztagsbetreuung anbieten, können die Eltern sich für ihr Kind um einen Platz an einer Grundschule mit Ganztagsbetreuung bewerben. Eine Ganztagsschule kann ein Kind aufnehmen, wenn sie freie Plätze hat. Sie nimmt zuerst die Kinder aus ihrem Schulbezirk auf. Danach vergibt sie übrige freie Plätze an Kinder aus anderen Schulbezirken. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz. 

Die Ganztagsgrundschulen bieten auch Betreuung während der Ferienzeiten an.

Einen Informationsflyer zu Ganztagsgrundschulen in der Stadt Hannover ist im Internet zu finden unter:
www.hannover.de > Leben in der Region Hannover > Bildung >  Schulen > Allgemeinbildende Schulen Stadt 

Informationen und Schulen mit einem Ganztagsangebot in den Umlandkommunen der  Region Hannover sind zu finden unter: 
www.hannover.de > Ganztagsschulen
Horte
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Horte

...und schulergänzende Betreuungsangebote

Horte sind Gruppen für Schulkinder in Kindertagesstätten. Die Betreuungszeit der Horte beginnt mittags nach dem Unterrichtsende und endet zwischen 16 und 18 Uhr. Die Kinder können im Hort zu Mittag essen und bekommen Unterstützung bei ihren Hausaufgaben. Jeder Hort bietet auch Betreuung während der Ferienzeiten an. Die Betreuung Ihres Kindes kann von der Schulassistentin oder dem Schulassistenten übernommen werden, wenn die Voraussetzungen dafür im Einzelfall vorliegen und der Leistungsträger zustimmt. Auch über die Kosten für eine Betreuung während der Ferienzeiten wird im Einzelfall entschieden.

Betreuungsalternativen: „Schulergänzende Maßnahmen“. Informationen zu schulergänzenden Maßnahmen gibt es an den zuständigen Grundschulen.

Für die Region Hannover gilt: Grundsätzlich ist in den Kommunen vor Ort (in den Familienservicebüros oder der jeweiligen Kitaplanung) die Info zur Hortbetreuung oder schulergänzenden Betreuungsangeboten erhältlich.
Eine Übersicht über die Betreuungsmöglichkeiten in der Stadt Hannover finden Sie unter: 
www.hannover.betreuungsboerse.net
Weiterführende Schulen
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Weiterführende Schulen

Wie geht es nach der Grundschule weiter?

Grundsätzlich entfällt die erneute Überprüfung eines Förderbedarfs für den Übergang von Grundschule auf die Weiterführende Schule.

Die Grundschule bietet Ihnen im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an. Bei den Gesprächen informieren Sie sich über die Lernentwicklung Ihres Kindes. Sie werden über die Wahl der weiterführenden Schulen beraten. Bei diesen Beratungsgesprächen sollte Ihr Kind dabei sein, um Wünsche äußern zu können. 

Auf Ihren Wunsch hin können die Lehrkräfte eine Empfehlung für den Besuch einer weiterführenden Schulform aussprechen, die im Protokollbogen vermerkt wird. 

Es gibt folgende weiterführende Schulen: 
  • Integrierte Gesamtschule (IGS) und Kooperative Gesamtschule (KGS)
  • Gymnasium 
  • Oberschule 
  • Realschule 
  • Hauptschule oder 
  • Förderschule

Die Wahl der Schule

Bei der Wahl der Schule sollten Sie den Wunsch Ihres Kindes und seine Fähigkeiten beachten. Ihr Kind soll motiviert sein und mit Freude am Lernen Erfolge erleben dürfen. Beachten Sie bei der Wahl also:
  • Fähigkeiten,
  • Interessen, 
  • insbesondere die schulische Lernentwicklung des Kindes.
Beratung
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Inklusionskompass Hannover: Beratung
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Beratung

Für viele Eltern mit einem Kind mit Behinderung ist die Situation in der Schule neu. Deswegen brauchen Eltern oft Unterstützung. Dafür wünschen sie sich Personen, die ihnen helfen. 

Diese Beratungsstellen für Eltern von Kindern mit Behinderungen gibt es in der Stadt & Region Hannover: 
Mittendrin Hannover e.V. –
Verein für Inklusion
Kontakt- und Beratungsstelle, 
EUTB Beratungsstelle
Herrenstraße 8a
30159 Hannover 
0511 590946-20
info@mittendrin-hannover.de
www.mittendrin-hannover.de

Mittendrin Hannover e.V. ist ein Verein für Inklusion. Dort gibt es eine unabhängige Kontakt- und Beratungsstelle.
Hier werden Eltern kostenlos zum Thema Schule und vielen anderen Fragen beraten. 

Annastift Menschenskind 
DIAKOVERE Annastift Leben und Lernen gGmbH 
Anna-von-Borries-Straße 1-7 
30625 Hannover 
0511 5354-4466 o. 4467
0152 58800529
menschenskind@diakovere.de

Das Angebot richtet sich an Schwan­gere oder Paare in der Region Hannover, die durch eine vorgeburtliche Untersuchung eine Behinderungs­­­diagnose erhal­­­ten haben. Menschenskind richtet sich auch an Mütter und Väter, die bereits ein Kind mit Behinderung bekommen haben.
RZI Hannover 
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
0511 106-2352
uta.radicke@rlsb-h.niedersachsen.de

Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB). Mit ihren Beratungs- und Unterstützungsleistungen stehen sie Schulen, schulischem Personal, Schü­lerinnen und Schülern, Eltern, Schulträgern und Studienseminaren zur Verfügung.

Infopunkt schulischer 
Inklusion (ISI)
Bildungsbüro der Landeshauptstadt Hannover 
Brüderstraße 6 
30159 Hannover 
0511 168 31061
beratung.bildungsbuero@hannover-stadt.de

Fragen zum Thema Inklusion in der Schule können Sie über den Infopunkt Schulischer Inklusion (ISI) im Bildungsbüro der Landeshauptstadt Hannover stellen. Das ISI nennt Ihnen geeignete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Ihnen zum Beispiel bei bestimmten Anträgen weiterhelfen und Sie gut beraten.
Selbsthilfe
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Inklusionskompass Hannover: Selbsthilfe
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Selbsthilfe

Der Austausch mit Familien, die Ähnliches erleben, ist für viele Menschen hilfreich. Eltern geben wichtige Informationen weiter und können sich gegenseitig stärken und stützen. 

KIBIS ist die Kontaktstelle aller regionalen Selbsthilfegruppen. Auf der Website sind die Gruppen nach Thema und Ort sortiert. 

KIBIS
Gartenstraße 18
30616 Hannover
0511 666567
info@kibis-hannover.de
www.kibis-hannover.de


Vereine und Elterninitiativen:


Mittendrin Hannover e.V. –
Verein für Inklusion
Kontakt- und Beratungsstelle, 
EUTB Beratungsstelle
Herrenstraße 8a
30159 Hannover 
0511 590946-20
info@mittendrin-hannover.de
www.mittendrin-hannover.de
Down Syndrom Hannover e.V.
Herrenstraße 8a
30159 Hannover 
0511 70015956
www.down-syndrom-hannover.de

Geschwisterkinder Netzwerk 
Fuhrberger Straße 4
30625 Hannover
0511 38077-000
info@betreuungsnetz.org

Dieses Projekt wurde von Mittendrin Hannover e.V. – Verein für Inklusion realisiert und gefördert von Stadt und Region Hannover.
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