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Mein Kind mit Behinderung kommt zur Schule – Angebote für Eltern in der Stadt und Region Hannover
Bild zum Thema Inklusiver Unterricht
© istock.com/FatCamera

Inklusiver Unterricht

Was ist inklusiver Unterricht?

Der inklusive Unterricht an Regelschulen findet mit gleichen oder mit unterschiedlichen Anforderung statt. 
Dazu sagt man: „zielgleich“ oder „zieldifferent“.

Zielgleicher Unterricht

„Zielgleicher Unterricht“ meint, dass Ihr Kind die Anforderungen der Schule, die es besucht, erfüllen soll. Zielgleich werden Kinder immer dann unterrichtet, wenn keine Lernschwierigkeiten vorliegen. Zielgleich werden Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den folgenden Schwerpunkten unterrichtet: emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören. <

Zieldifferenter Unterricht

„Zieldifferenter Unterricht“ meint, dass die Anforderungen an Ihr Kind von denen der besuchten Schule abweichen können. Das ist wichtig, wenn Schülerinnen und Schüler in mehreren Entwicklungsbereichen Lernschwierigkeiten oder Entwicklungsverzögerungen haben. Zieldifferenter Unterricht findet in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung statt.

Grundsätzlich gilt, dass Ihr Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch spezielle Fördermaßnahmen unterstützt wird. Die Schulen erhalten für die Umsetzung der Inklusion zusätzliche Stunden von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie teilweise auch zusätzliche pädagogische Fachkräfte.

Weitere Informationen zur Inklusiven Schule gibt es unter: 
www.mk.niedersachsen.de/startseite > Schule > inklusive_schule


Förderschwerpunkte

Für die verschiedenen Förderschwerpunkte gibt es Schulstunden in einer Woche, die von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen oder der zuständigen Grundschullehrkraft unterstützt werden. Hier gibt es unterschiede zwischen der Grundschule und der Weiterführenden Schule. Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen und Sprache werde in der Grundschule mit 2 Stunden pro Klasse pro Woche abgedeckt. 

Zusätzliche Förderschullehrerstunden gibt es in der Grundschule nur im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (5 Stunden pro Woche pro Kind). Für die Förderschwerpunkte KM, SE und HÖ gibt es je 3 Stunden pro Kind pro Woche. 

Für die Weiterführenden Schulen gilt:
  • Sprache (S): 3 Stunden
  • Hören (H): 3,5 Stunden
  • Sehen (SE): 3,5 Stunden
  • Körperlich-motorische Entwicklung (KM): 4 Stunden 
  • Emotional-soziale Entwicklung (ES): 3,5 Stunden 
  • Geistige Entwicklung (GE): 5 Stunden
  • Lernen (L): 3 Stunden